Anzeige von Änderungen für die Grundsteuer in Bayern
Das Bayerische Landesamt für Steuern informiert, dass Änderungen bei Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft die für die Grundsteuer Auswirkungen haben können, an das Finanzamt angezeigt werden müssen. Dazu zählen z. B. Anbau eines Wintergartens, Abriss eines Hauses, landwirtschaftliche Nutzung wird zu Bauland, Umwandlung Vermietung in Eigentum. Die Anzeige der Veränderungen muss nach Abschluss der Maßnahme bis spätestens 31. März des Folgejahres gemeldet werden. Ausführliche Informationen erteilt das Finanzamt oder können über die Webseite www.grundsteuer.bayern.de abgerufen werden. Ein Flyer haben wir dieser Meldung angehängt.