Vogelgrippe erreicht Landkreis Kelheim – Maßnahmen erforderlich

13. November 2025: Vogelgrippe erreicht Landkreis Kelheim

Das Landratsamt Kelheim teilt mit, dass die Vogelgrippe nun nachweislich unseren Landkreis erreicht hat. Dies hat zur Folge, dass insbesondere von allen Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, unabhängig der Anzahl der gehaltenen Geflügel folgendes beachtet werden muss:

Alle Geflügelhalter sind verpflichtet ihre Tierhaltungen beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden. Wer (Hobby-)Geflügelhalter ist, seine Tierhaltung jedoch bislang noch nicht beim Veterinär- bzw. Landwirtschaftsamt angezeigt hat, muss das umgehend nachholen.

Sollten verendete Wildvögel im Landkreis Kelheim aufgefunden werden, bitten wir um Meldung beim Veterinäramt unter Tel. 09441 207-7100 oder veterinaerabteilung@landkreis-kelheim.de
Verendete Tiere sollten keinesfalls berührt werden!

Wir bitten um Beachtung dieser Regelungen sowie für weitere Informationen die angehängte Pressemitteilung.

Pressemitteilung Landratsamt Kelheim vom 13.11.2025